Bowling und Kegeln kann ab 22. März 2021 mit schrittweisen Öffnungen rechnen

Aus den zentralen Festlegungen der letzten Bund-Länder-Runde vom 03.03.2021 sind die Länderregierungen nunmehr angehalten, in ihren Verordnungen eine schrittweise Öffnung, auch des Sporttreibens, in Abhängigkeit von den Inzidenzzahlen zu ermöglichen.

 

Mit der Bestätigung des DOSB, dass Kegeln und Bowling im Leistungs- und Breitensport zur Gruppe der Individualsportarten gehört, bleibt abzuwarten, wie nunmehr diese Öffnungsschritte regional für die einzelnen Sportarten mit Hygienekonzepten und weiteren Vorgaben umgesetzt und deren Einhaltung vor Ort realisiert wird.

 

Als Individualsportart zählt unsere Sportart Kegeln und Bowling im DOSB-Sportarten-Vergleich als eine kontakt- und berührungslose Sportart nicht zu den Kontaktsportarten.

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